Präambel
Die Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber (H-O-T) setzt sich für eine umweltgerechte Nutzung regenerativer Energien ein. Ziel ist die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine artenreiche und lebenswerte Umwelt. Mit der Entwicklung von „Leitlinien für den nachhaltigen Betrieb von Bioenergieanlagen“ wurde ein praktikabler Leitfaden entwickelt, der Anhaltspunkte für eine umweltschonende und damit auch nachhaltige Produktion von Biomasse ermöglicht. Die entwickelten Leitlinien berücksichtigen bei der Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis im besonderen Maße die Interessen des Naturschutzes.
Das Papier wurde in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftsverwaltung der Landkreise Hohenlohe, Neckar-Odenwald und Main-Tauber, den Kreisbauernverbänden der drei Landkreise sowie Vertretern der evangelischen Landeskirche in Baden verfasst. Zuvor fand ein reger Austausch mit dem amtlichen und dem privaten Naturschutz sowie mit Betreibern von Bioenergieanlagen statt. Die Leitlinien sollen künftig in der Umsetzung auf ihre tatsächliche Praktikabilität geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden können. Außerdem sollen sie als Orientierung für konkrete Projekte vor Ort dienen. Dieser Aufgabe will sich die Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber widmen, um eine nachhaltige energetische Weiterentwicklung der Region H-O-T zu ermöglichen.
Leitlinien zum nachhaltigen Betrieb von Bioenergieanlagen unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz
- Bei der Planung und Realisierung von Bioenergieanlagen ist ein Wärmenutzungskonzept aus ökologischen und ökonomischen Gründen unverzichtbar. Ein Wirkungsgrad bei der Kraft-Wärme-Kopplung von mindestens 50 Prozent ist anzustreben.
- Bezogen auf die bewirtschaftete Ackerfläche eines einzelnen Betriebes sollte der Anteil einer Fruchtart zur Biomasseerzeugung nicht mehr als 60 Prozent betragen.
Eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge sollte eingehalten werden, bei der das einzelne Fruchtfolgeglied einen maximalen Anteil von 70 Prozent nicht übersteigen soll. Eine ausgeglichene Humusbilanz ist anzustreben.
- Eine stärkere Erprobung und Einbindung von mehrjährigen Energiepflanzen beim Biomasseanbau ist erstrebenswert.
- Auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zur Erzeugung von Biomasse sollte gänzlich verzichtet werden.
- Ein bilanzieller Verlust durch Umbruch von Grünland zum Zweck des Substratanbaus für Bioenergieanlagen ist zu vermeiden. Extensives oder ökologisch besonders wertvolles Grünland darf nicht umgebrochen werden.
- Eine ökologische Ausgleichsfläche, die mindestens der Größe der Anlagenfläche entspricht, sollte eingerichtet werden. Dabei ist zu prüfen, ob sich beispielsweise der Anbau mehrjähriger Energiepflanzen anbietet.
- Auf ökologisch sensiblen Flächen sollten nur verträgliche Kulturen und Bewirtschaftungsverfahren angewandt werden.
- Bei Erntemaßnahmen von Energiepflanzen ist aufgrund des Schutzes von wildlebenden Tieren besondere Vorsicht geboten. Im Zweifel sollten die Erntemaßnahmen um einige Tage verschoben werden.
- Sofern beim Einzelbetrieb mehr als 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebes für die Biomassegewinnung benötigt werden, werden Kooperationsmodelle empfohlen. Dabei erfolgt die Substratversorgung in der Regel durch mehrere landwirtschaftliche Betriebe in räumlicher Nähe zur Anlage, damit insgesamt deutlich weniger als 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Betriebe für die Biomassegewinnung gebunden ist.





