Glaube im Betrieb

"Was haben wir da eigentlich mit dem Arbeitsvertrag unterschrieben...?"

Ministerpräsident Kretschmann sprach in seiner Grußrede zur Vollversammlung des Ökumenischen Weltkirchenrates im September in Karlsruhe darüber, dass Kirchenmitglieder seit diesem Jahr in Deutschland nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung darstellten - was Jahrhunderte lang der Fall gewesen war. Das Christentum habe eine große Prägekraft im Land, sagte er. «Aber diese Prägekraft nimmt ab.» 

Unterschrift auf einem Arbeitsvertrag
Gleichzeitig kann man aber beobachten, dass die Freikirchen einen großen Zulauf haben und auch in der Gesellschaft die Themen Glauben und Kirche sehr präsent sind. Viele stellen sich Fragen, sind auf der Suche...
 
Und wir? Wir als Beschäftigte der Kirche und ihrer Diakonie? Wir fragen uns: gibt es eigentlich eine geistliche Dimension unserer Arbeit? Und ist diese nicht schon “vorprogrammiert” damit, was wir mit unserem Arbeitsvertrag unterschrieben haben?
 
Dazu haben sich eine Handvoll Mitarbeitervertreter auf Initiative von Florian Wolf, Vorsitzender des Gesamtausschuss Baden, virtuell getroffen. Mit den aus ganz Baden kommenden Interessierten ging auch der Leiter des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) Dr. Jochen Kunath auf Spurensuche. In vier Online-Workshops haben wir uns der Frage genähert. Und jetzt ist es uns wichtig, viele Menschen auf diese spannende Reise mitzunehmen.
 
Wir machen uns auf Spurensuche.
 
Zu unserem ersten Treffen standen wir ganz unter dem Eindruck der am Vortag veröffentlichten SWR- Dokumentation “Wie Gott uns schuf”. Mitarbeitende der katholischen Kirche haben sich zu ihrer sexuellen Identität bekannt, auch wenn das für ihr Arbeitsverhältnis negative Auswirkungen haben könnte. Kann es also sein, dass auch bei uns mit dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages an die persönliche Lebensführung besondere Anforderungen gestellt werden? Und wo finden wir eigentlich den “Glauben im Betrieb”? Welche Wünsche haben wir? Mit diesen Fragen haben wir uns für ein zweites Treffen verabredet und jeder sollte mal in seinen Arbeitsvertrag schauen.
 
Und was steht im Arbeitsvertrag?
 
Und tatsächlich. Es steht beispielsweise in einem Arbeitsvertrag der Diakonie aus dem Jahre 2001: “Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche...Sie dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Mitarbeiter dieser Einrichtung leisten deshalb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung und bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.”
 
Christliche Nächstenliebe und Dienstgemeinschaft, das wird uns im Arbeitsvertrag zugesprochen – und von uns und den Dienststellenleitungen unterschrieben. Ein gegenseitiges Versprechen.
 
Auch entdeckten wir die AR Grundl-AV, ausgeschrieben die Arbeitsrechtsrichtlinien über die Grundlagen von Arbeitsverträgen in Kirche und Diakonie aus dem Jahre 1984. (Diese widerspricht aktuellen Urteilen von EuGH und BAG und ist dem Vernehmen nach in Überarbeitung.)
 
Aktuell finden sich darin eine Reihe von wichtigen Hinweisen, wie der Dienst – die Arbeit in Kirche und Diakonie - gemeint ist:
 
  • §1 Abs.3: gemeinsame Verantwortung als Dienstgemeinschaft
  • §3: Verbindliche Vereinbarung der Arbeitsrechtsregelungen in den Arbeitsverträgen - davon darf nicht zuungunsten der MA abgewichen werden
  • §4: MA sind in einem Gottesdienst einzuführen
  • §6 Abs.1: “Die Dienstgemeinschaft verpflichtet zu wechselseitiger vertrauensvoller Zusammenarbeit. Sie verlangt insbesondere gegenseitige Information und Beratung.”
Anspruch vs. Wirklichkeit
 
Aber es gibt immer weniger Kolleginnen und Kollegen, die eine christliche oder überhaupt eine Konfessionszugehörigkeit haben. Und selbst die, die Kirchensteuer zahlen, leben oft den Glauben nicht in ihrem Alltag. Wie kann dann christliche Nächstenliebe und Miteinander gelingen? 
 
Oft begegnet uns auch sowohl in den Diakonischen wie in den Verfasstkirchlichen Einrichtungen, dass der Wirtschaftlichkeit alles andere untergeordnet wird. 
 
Was sehen und erleben wir denn, wenn wir ein diakonisches oder kirchliches Haus betreten? Kann das Willkommen und ein Abschied gestaltet werden (konfessionsübergreifend)? Kann Zeit für Begegnung, für Seelsorge geschaffen werden? Oder ist das alles eine Frage von Ressourcen?  ... Aber wir haben ja “beide” einen Arbeitsvertrag unterschrieben. So beißt sich die Katze in den Schwanz...
 
Und doch...
 
Es gibt eine große Sehnsucht nach Ritualen, nach Begegnungen, die uns in unserer Menschenwürde stärken, die wir weitergeben können. Was hindert uns daran?
 
Was, wenn der Arbeitgeber es selbst nicht fördert und im Blick hat und womöglich die Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung wichtiger ist als eine gelebte Religiosität? Und wenn Menschen sich gezielt eine christliche Einrichtung aussuchen, was finden sie bei uns? Darf uns das egal sein? Prägt es nicht entscheidend die Wahrnehmung von Kirche in der Gesellschaft?
 
Als Menschen sichtbar werden und andere als Menschen sehen
 
Was können wir also tun, um wieder den Glauben in die Betriebe zu bringen?
 
Von Dienstgebern wünschen wir uns, dass sie offen für diese Themen sind und sie nicht als “Sand im Getriebe” wahrnehmen. Und von uns allen braucht es gute Erfahrungen im eigenen Umgang mit dem Glauben sowie Wille und Mut, sich hiermit im betrieblichen Kontext zu beschäftigen. Wir sind sicher, dass ein achtsamer und von Nächstenliebe geprägter Umgang miteinander zur Konfliktbewältigung beitragen kann und vielleicht sogar hilft, einen niedrigeren Krankenstand zu haben. 
  • Darum haben wir verabredet, einen Artikel über unsere Gespräche zu verfassen. Das ist hiermit geschehen.
  • Wir denken auch, dass Handreichungen helfen können, wie man bei der vorhandenen Religions- und Glaubensvielfalt in den Einrichtungen kirchliche Werte leben kann. 
  • Wir würden gern mit vielen Menschen ins Gespräch kommen und sie mit unserer Energie “anstecken” - vielleicht sehen wir uns an einem Fachtag zu diesem Thema im Mai 2023 und können uns gegenseitig beflügeln.
  • Auch Schulungen zum Mitarbeitendenvertretungsgesetz für Dienststellenleitungen, zur inneren Haltung im Sinne der Dienstgemeinschaft im Kurs “Resilienz” fallen uns ein. Wir würden hier mit dem KDA gern etwas organisieren, wenn Bedarf besteht.
  • Und wir können jeder für sich im Kleinen anfangen, das Thema “Glaube im Betrieb” wieder ins Gespräch zu bringen.
Gehen Sie mit uns auf die Reise.
 
Geschrieben von Susanne Eichler
Mitglied im Gesamtausschuss Baden